Das „Verkehrsversicherungsrecht“ befasst sich mit rechtlichen Fragen zur Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung sowie zur Kaskoversicherung (Teilkasko, Vollkasko). In diesen Bereich gehören beispielsweise Fallgestaltungen, in denen die eigene Versicherung keine Leistungen erbringen oder gegenüber dem Versicherungsnehmer Rückgriff nehmen will. Unter diesen Teil des Verkehrsrechts fallen auch Fragen im Zusammenhang mit der Verkehrsrechtschutzversicherung. Sofern eine Verkehrsrechtschutzversicherung vom Betroffenen unterhalten wird, stellt sich in manchen Situationen die Frage, ob diese für einen bestimmten Sachverhalt eintrittspflichtig ist.