Die Beratung und Vertretung unserer Mandanten im Zusammenhang mit dem Strafrecht, genauer gesagt mit strafrechtlichen Vorwürfen der Ermittlungsbehörden, ist ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei. Strafrechtliche Ermittlungen bringen für die Betroffenen aufgrund der damit verbundenen möglichen, teilweise erheblichen Konsequenzen und der Wichtigkeit der Angelegenheit oftmals erhebliche psychische Belastungen mit sich.
Umso notwendiger ist es, sich möglichst frühzeitig professionelle Beratung und Unterstützung an die Seite zu holen. Nur durch frühzeitige Beratung kann sichergestellt werden, dass wichtige Rechte durch die Ermittlungsbehörden gewahrt werden. Welcher juristische Laie weiß schon, dass er Vorladungen der Polizei nicht Folge leisten muss? Wem ist bekannt, dass Beschuldigte zu keiner Aussage verpflichtet und bei Beginn der Vernehmung hierauf hinzuweisen sind? Wer weiß, dass die Polizei Beschuldigte belehren muss, dass sie das Recht haben, schon vor der Vernehmung einen Anwalt zu befragen? Nur durch frühzeitige Beratung durch einen Fachanwalt für Strafrecht kann gewährleistet werden, dass eine der Situation angepasste Verteidigungsstrategie erarbeitet wird.
Schon im behördlichen Ermittlungsverfahren können wichtige Weichen gestellt und in geeigneten Fällen beispielsweise eine Verfahrenseinstellung bewirkt, mithin eine Anklage verhindert werden. Kommt es im Anschluss an das Ermittlungsverfahren zu einem gerichtlichen Verfahren, kann nur ein mit der Materie vertrauter anwaltlicher Vertreter dafür Sorge tragen, dass mögliche Verfahrensverstöße der Ermittlungsbehörden effektiv im Verfahren geltend gemacht und Verteidigungsoptionen genutzt werden.
Haben Sie strafrechtliche Probleme, z.B. im Zusammenhang mit verkehrsrechtlichen Verstößen?
Dann kommen Sie zu uns!
Wir beraten und vertreten Sie kompetent in allen Phasen des strafrechtlichen Verfahrens, vom Ermittlungsverfahren der Polizei über das gerichtliche Erkenntnisverfahren erster Instanz bis hin zu etwaigen Rechtsmitteln und Fragen der Strafvollstreckung.