Führerscheinverwaltungsrecht

Das Führerscheinverwaltungsrecht regelt die (Neu) Erteilung sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörden. Zentraler Begriff des Fahrerlaubnisrechts ist die „Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen“. Unliebsame Post von der Fahrerlaubnisbehörde droht, wenn das Punktekonto in Flensburg anschwillt. Wird ein Punktestand von 8 Punkten erreicht, ist der Fahrerlaubnisinhaber ungeeignet im Sinne des Fahrerlaubnisrechts. Zur Vermeidung einer Entziehung kann die Überprüfung vorhergehender Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde angezeigt sein. Ungemach seitens der Fahrerlaubnisbehörden kann beispielsweise auch dann ins Haus stehen, wenn diese von Alkohol- oder Drogenkonsum eines Fahrerlaubnisinhabers Kenntnis erlangt oder meint, dass Anhaltspunkte hierfür vorliegen, und auf dieser Grundlage Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen annimmt oder jedenfalls Maßnahmen zur Überprüfung anordnet. Wir beraten Sie zur Rechtslage, erörtern mit Ihnen mögliche und nötige Verteidigungsmaßnahmen und begleiten Sie in behördlichen Verfahren sowie in gerichtlichen Verfahren sowohl des einstweiligen („vorläufigen“) Rechtsschutzes als auch in Hauptsacheverfahren.