Ein Teil des Verkehrszivilrechts befasst sich mit den Ansprüchen der Geschädigten eines Verkehrsunfalls. Aus einem Verkehrsunfall können sich die unterschiedlichsten Schadenspositionen ergeben. „Übliche“ und bekannte Schadenspositionen sind z.B. der Fahrzeugschaden und Gutachterkosten. In Betracht kommen aber auch weniger bekannte und für den Laien kaum bezifferbare Ansprüche wie beispielsweise die Nutzungsausfallentschädigung, Schmerzensgeld, entgangener Gewinn oder gar Haushaltsführungsschaden. An einer Regulierung unter Beachtung des „Quotenvorrechts“ scheitern nicht nur Nichtjuristen. Unsere Aufgabe ist es, Ihre Ansprüche als Unfallgeschädigter vollständig und umfassend geltend zu machen.
Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist gut beraten, die Regulierung nicht der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu überlassen, sondern die Regulierung selbst in die Hand zu nehmen. Die gegnerische Haftpflicht hat die erforderlichen Gebühren für die Einschaltung eines eigenen Rechtsanwalts und eines eigenen Gutachters zu übernehmen, sofern und soweit der Geschädigte den Unfall nicht verursacht hat. Dieser Umstand ist leider kaum bekannt.
Nur durch die Einschaltung eines eigenen Rechtsanwaltes, am besten unmittelbar nach dem Unfall, der gemeinsam mit dem Geschädigten die Regulierung steuert, lässt sich eine Waffengleichheit zur gegnerischen Haftpflichtversicherung herstellen. Dies gilt auch und gerade in den Fällen, in denen die Haftung nicht streitig ist, da auch in diesen Fällen das Bestreben der Haftpflichtversicherer vorhanden ist, die Regulierung mit möglichst geringem finanziellem Aufwand durchzuführen. In Regulierungen, in denen der Geschädigte anwaltlich vertreten ist, werden durchschnittlich nicht unerheblich höhere Beträge von den Versicherern gezahlt.
Ein weiterer Teil des Verkehrszivilrechts umfasst sämtliche rechtliche Fragen aus den unterschiedlichen Vertragstypen, die im Zusammenhang mit einem Kfz abgeschlossen werden, beispielsweise Kaufvertrag, Finanzierung, Reparatur.